Ja, jedoch ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Nicht nur, weil es individuelle Allergien und Unverträglichkeiten geben kann. Bei einigen der abgebildeten Früchte sind nur die Samen essbar. In der Objektbeschreibung ist stets angegeben, welcher Teil essbar ist („Essbar“). Außerdem sind viele der Objekte nur im verarbeiteten Zustand (gegart, getrocknet, geröstet) oder nach Frost genießbar und im rohen Zustand sogar giftig (z.B. Gartenbohnen, Kartoffeln). Zu einigen wenigen Objekten gibt es auch widersprüchliche Angaben zur Giftigkeit, so dass der Verzehr allgemein nicht empfohlen wird. Bei Wildfrüchten, Wildgemüse und selbst gesammelten Pilzen ist natürlich wegen des Verwechslungsrisikos größte Aufmerksamkeit gefordert.
Bitte lesen Sie auch den wichtigen Hinweis über mögliche Risiken in meinem Disclaimer.
Vieles in unserer Nahrung ist unter bestimmten Umständen giftig. Ob etwas giftig ist oder nicht entscheiden neben individueller Disposition die Menge und die Verarbeitung. So ist die Muskatnuss zwar giftig, aber nur in einer Menge, die normalerweise nie konsumiert würde. Auch alle Bohnen sind in rohem Zustand giftig (Phasin), dennoch sind sie aus der menschlichen Ernährung nicht wegzudenken. Andere eher unbekannte giftige Nahrungspflanzen und Pilze wie Fliegenpilze und Palmfarne waren in der Vergangenheit von Bedeutung, weshalb sie in dieser Sammlung nicht fehlen sollen.
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Die meisten Objekte stammen derzeit aus dem Palmengarten und dem Botanischen Garten in Frankfurt am Main, außerdem von der Goethe-Universität: vom Wissenschaftsgarten am Riedberg und aus der Archäologie und Archäobotanik Afrikas, die eine eigene Sammlung aus getrockneten Objekten mit Schwerpunkt Afrika führt, ergänzt durch Teile der Lebensmittelchemie-Sammlung der Universität. Auch in der Kleinmarkthalle und in vielen Asia-Märkten finde ich frische Objekte, hier jedoch mit teilweise irreführenden Bezeichnungen. Nur wenige Objekte stammen von Märkten und Gärten im Ausland. Viele Wildfrüchte und Wildkräuter sowie einige Pilze habe ich selbst gesammelt. Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner spenden ebenfalls spannende Feld- und Gartenfrüchte.
Um sich in der Biologie über Lebewesen verständigen zu können, bedarf es einer eindeutigen Zuordnung eines Namens. In der Alltagssprache haben unterschiedliche Arten manchmal die gleichen Namen, so dass nicht gleich klar wird, wovon die Rede ist. Zwei nette (und nicht ganz ernst gemeinte) Beispiele hierfür wären vielleicht der Kiwi (Vogel) und die Kiwi (Pflanze), oder der Otter (Marder) und die Otter (Schlange). Im 18. Jahrhundert hat man sich auf das von Linné entwickelte Regelwerk der binären Nomenklatur geeinigt, seither setzt sich ein Artname stets aus mindestens zwei Begriffen zusammen: dem Gattungs- und dem Artnamen. Am Beispiel von Monstera deliciosa bedeutet dies: Monstera ist die Gattung „Fensterblatt“, deliciosa bedeutet „köstlich“ – bei Monstera deliciosa handelt es sich also um das „Köstliche Fensterblatt“.
Der so gebildete Artname ist genau genommen erst mit dem Autorenkürzel (Name des Erstbeschreibers bzw. der Erstbeschreiberin) und dem Jahr der Erstbeschreibung vollständig. Für eine eindeutige Zuordnung benötige ich diese allerdings hier nicht.
Zusätzlich können folgende Kürzel einen Artnamen ergänzen:
cf. = (lat. confer für „vergleiche“) Unsichere Bestimmung; steht die Abkürzung vor dem Artnamen, ist die Art nicht sicher, steht sie vor dem Gattungsnamen, ist nicht einmal die Gattung sicher
cv. = cultivar, nur bei Kulturpflanzen, vor dem Sorten-Epitheton stehend
f. = (lat. forma für „Form“) Taxonomische Einheit unterhalb der Unterart und Varietät, z.B. für spezielle Farbschläge einer Varietät
subsp. oder ssp. = Subspezies bzw. Unterart
var. = (lat. varietas für „Varietät“) Taxonomische Einheit zwischen Unterart und Form
x = Steht zwischen zwei Artnamen und bedeutet, dass es sich um eine Kreuzung aus diesen beiden handelt
Es handelt sich bei diesen speziellen Pflanzenportraits um Studioaufnahmen. Die einzelnen Objekte werden am Reprostativ vor schwarzem Hintergrund und mit Studiobeleuchtung nach einem bestimmten Verfahren fotografiert, das insbesondere in der Makrofotografie als Focus Stacking bekannt ist. Denn je näher man sich mit der Linse dem Motiv nähert, desto kürzer wird der Bereich, der scharf abgebildet wird. Kleine Objekte sind dann im vorderen Bereich scharf und werden nach hinten hin immer unschärfer, so dass Details verschwinden. Beim Focus-Stacking-Verfahren wird am Stativ jede einzelne Schärfeebene eines Objekts fotografiert und diese danach mit einem bestimmten Programm zu einem vollständig scharfen Bild aufeinandergestapelt.
Ich bin seit Jahren fasziniert von der ungeheuren Vielfalt auf meinem rein pflanzlich gefüllten Teller. Wie den meisten Menschen wurde auch mir beigebracht, dass Pflanzen bloß Beilage seien, doch mit dem Schritt zum Veganismus lernte ich, was Pflanzen wirklich alles zu bieten haben. Die Faszination und die Entdeckungen, die ich bis heute mache, will ich teilen. Ich habe schon immer gerne fotografiert, und so startete ich einfach dieses Fotoprojekt mit essbaren Pflanzen als Motiv. Weitere Informationen über das Projekt gibt es hier.
Ja, bei Instagram
Das Abmalen oder Abzeichnen meiner Bilder ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Die Zeichnung bzw. das Gemälde darf nicht gehandelt oder ausgestellt werden, da es sich hierbei um eine Kopie meines Bildes handelt, für die Sie keine Nutzungsrechte erworben haben (ich vergebe hierfür keine Nutzungsrechte). Kopiert würden hierbei folgende Bildaspekte, die zu meiner künstlerischen Leistung gehören: Auswahl des Objekts, Präparation und Ausrichtung des Objekts, die Ausleuchtung, durch die das Objekt seine Ausstrahlungskraft erhält, plastisch wirkt und Strukturen erkennbar werden, und die digitale Nachbearbeitung.
Nein.
In jedem Bild stecken viele Stunden Arbeit. Es müssen Lizenzen und Ausrüstung bezahlt werden. Bitte würdigen Sie meine Arbeit nicht nur durch Lob, sondern auch durch die Bereitschaft, einen angemessenen Preis zu zahlen, wenn Sie ein Bild nutzen möchten.
Prints können Sie im Art Shop erwerben. Ausstellungen außerhalb des Kunstmarktes, die also der Dekoration von Privat- und Geschäftsräumen, Messeständen usw. dienen, sind gegen ein branchenübliches Ausstellungshonorar möglich. Wenn Sie am Erwerb von Nutzungsrechten digitaler Bilder interessiert sind, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail.
Weitere Informationen zum Bilderkauf, Lizenzerwerb und Ausstellungshonorar finden Sie hier.
Nein. Nur die Bilder davon.